Geeigneter Ort für die Installation des Detektions- und Alarmsystems für giftige Gase
Das Gerät zur Erkennung und Alarmierung von giftigen Gasen wird zur Erkennung und Alarmierung von giftigen Gasen am Arbeitsplatz verwendet. Es besteht aus einem Detektor und einem Alarmregler und verfügt über eine automatische Erkennungs- und Alarmfunktion. Feste, mobile und tragbare Detektoren werden häufig verwendet.
Für diesen Alarmgerätetyp ist die Verbindung erforderlich von Alarmsteuerung und Gasdetektionssendern.
|
![]() Dieser Gasmelder ist ein tragbarer, der von unserer Firma entwickelt und hergestellt wird. Es kann kontinuierlich die Konzentration giftiger und schädlicher, entzündlicher und explosiver Gase in der Betriebsumgebung erfassen und die Gaskonzentration durch natürliche Diffusion erfassen. |
An welchen Orten müssen Detektions- und Alarmstellen für giftige Gase eingerichtet werden?
An den Arbeitsplätzen, an denen giftige Gase vorhanden sind, die verwendet oder erzeugt werden, und an den Arbeitsplätzen, an denen akute Vergiftungen am Arbeitsplatz auftreten können, sind Alarmpunkte erforderlich. Der Begriff "Ort" bezieht sich auf Orte, an denen hochgiftige Gase freigesetzt werden können, oder auf Arbeitsplätze, an denen andere giftige Gase in großen Mengen freigesetzt oder leicht gesammelt werden können.
Wo befinden sich die gemeinsamen Erkennungs- und Alarmpunkte?
(1) Der Erfassungs- und Alarmpunkt muss in der Nähe des Freisetzungspunkts festgelegt werden, an dem giftige Gase freigesetzt werden können, z Anschluss für giftige Flüssigkeiten oder möglichen Überlauf, Einfüllanschluss für giftige Gase und anfällige Teile der Ausrüstung für giftige Stoffe usw.
(2) Detektions- und Alarmpunkte sollten auch in den Kanälen, Abwasserauslässen, den Ecken und Tunneln festgelegt werden, die mit den Standorten der Freisetzungsquellen für giftige Gase verbunden sind.
(3) Obwohl es am Arbeitsplatz keine Freisetzungsstelle für giftige Gase gibt, ist es wahrscheinlich, dass sich das in der Nähe der Freisetzungsstelle freigesetzte giftige Gas ausbreitet und die Arbeitnehmer verletzt. Daher sollten Erfassungs- und Alarmpunkte am möglichen Eintritt von giftigen Gasen oder an dem Ort, an dem sich die Arbeitnehmer aufhalten, festgelegt werden.
Besondere Aufmerksamkeit: An besonderen Orten, an denen die Konzentration von giftigen Gasen in der Luft bekanntermaßen den eingestellten Alarmwert überschreitet, darf keine feste Erkennung und Alarmstelle für giftige Gase eingerichtet werden. Im Falle des Betretens des Arbeitsplatzes sollte das entsprechende Personal mit ausgerüstet sein tragbarer Alarm zur Erkennung giftiger Gase und wirksame persönliche Schutzausrüstung.







